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Allgemeine Geschäftsbedingungen
MMConsulting GmbH.
Ingenieurbüro Österreich – B2B
(zwischen Unternehmern)

Unsere AGB als Download

1.) Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Abweichungen

a) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge zwischen dem Auftraggeber in seiner Eigenschaft als Unternehmer und MMConsulting GmbH. - Ingenieurbüros.

b) Abweichungen von diesen Bedingungen und insbesondere auch Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie vom Ingenieurbüro ausdrücklich und schriftlich anerkannt und bestätigt werden.

2.) Angebote, Nebenabreden

a) Die Angebote von MMConsulting GmbH. sind, sofern nichts anderes angegeben ist, freibleibend und zwar hinsichtlich aller angegebenen Daten einschließlich des Honorars.

b) Enthält eine Auftragsbestätigung des Ingenieurbüros Änderungen gegenüber dem Auftrag, so gelten diese als vom Auftraggeber genehmigt, sofern dieser nicht unverzüglich schriftlich widerspricht.

c) Vereinbarungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform.

3.) Auftragserteilung

a) Art und Umfang der vereinbarten Leistung ergeben sich aus Vertrag, Vollmacht und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

b) Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch von MMConsulting GmbH. um Gegenstand des vorliegenden Vertragsverhältnisses zu werden.

c) Von MMConsulting GmbH. verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Durchführung des ihm erteilten Auftrags nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, sowie nach den Richtlinien von Wissenschaft & Forschung.

d) MMConsulting GmbH. kann zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte heranziehen und diesen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers Aufträge erteilen. MMConsulting GmbH. ist jedoch verpflichtet, den Auftraggeber von dieser Absicht schriftlich zu verständigen und dem Auftraggeber die Möglichkeit einzuräumen, dieser Auftragserteilung an einen Dritten binnen 10 Tagen zu widersprechen.
e) MMConsulting GmbH. – Ingenieurbüros bindet im Rahmen seiner Tätigkeiten in Ausbildung und Weiterbildung stehende Studierende oder Berufspraktikanten ein.

f) Von MMConsulting GmbH. kann auch zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte als Subplaner, wissenschaftlichen Kooperanden oder Fachinstitute heranziehen und diese im Namen und für Rechnung des Ingenieurbüros Aufträge erteilen. MMConsulting GmbH. ist jedoch verpflichtet den Auftraggeber schriftlich zu verständigen, wenn es beabsichtigt, Aufträge durch oben genannten Fachexperten durchführen zu lassen, und dem Auftraggeber die Möglichkeit einzuräumen, dieser Auftragserteilung und Einbindung von Subplaner, wissenschaftliche Kooperanden oder Fachinstitute binnen einer Woche zu widersprechen; in diesem Fall hat von MMConsulting GmbH. den Auftrag selbst durchzuführen.

4.) Gewährleistung und Schadenersatz

a) Gewährleistungsansprüche können nur nach Mängelrügen erhoben werden, die ausschließlich durch eingeschriebenen Brief binnen 14 Tage ab Übergabe der Leistung oder Teilleistung zu erfolgen hat.

b) Ansprüche auf Wandlung und Preisminderung sind ausgeschlossen. Ansprüche auf Verbesserung bzw. Nachtrag des Fehlenden sind vom Ingenieurbüro innerhalb angemessener Frist, die im allgemeinen ein Drittel der für die Durchführung der Leistung vereinbarten Frist betragen soll, zu erfüllen. Ein Anspruch auf Verspätungsschaden kann innerhalb dieser Frist nicht geltend gemacht werden.

c) Von MMConsulting GmbH. hat seine Leistungen mit der von ihm als Fachmann zu erwartenden Sorgfalt (§1299 ABGB) zu erbringen.

d) Hat von MMConsulting GmbH. in Verletzung seiner vertraglichen Pflichten dem Auftraggeber schuldhaft einen Schaden zugefügt, ist dessen Haftung für den Ersatz des dadurch verursachten Schadens – wenn im Einzelfall nicht anders geregelt – bei leichter Fahrlässigkeit wie folgt begrenzt:

1) bei Rücktritt und bei Personenschäden in der Höhe der beauftragten Leistungssumme,
2) in allen anderen Fällen mit folgenden Begrenzungen:
bei einer Auftragssumme bis 250.000,00 Euro: höchstens 12.500,00 Euro;

3) Die Haftung bei Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist auch bei grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen, sofern im Einzelfall nichts anderes geregelt ist.

5.) Rücktritt vom Vertrag
a) Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur aus wichtigem Grund zulässig.

b) Bei Verzug des Ingenieurbüros mit einer Leistung ist ein Rücktritt des Auftraggebers erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist möglich; die Nachfrist ist mit Vorankündigung durch eine E-Mail und einem nachfolgenden eingeschriebenem Brief zu setzen.

c) Bei Verzug des Auftraggebers bei einer Teilleistung oder einer vereinbarten Mitwirkungstätigkeit, der die Durchführung des Auftrages durch von MMConsulting GmbH. unmöglich macht oder erheblich behindert, ist von MMConsulting GmbH. zum Vertragsrücktritt berechtigt.

d) Ist MMConsulting GmbH. zum Vertragsrücktritt berechtigt, so behalten wir uns den Anspruch auf das gesamte vereinbarte Honorar vor, ebenso bei unberechtigtem Rücktritt des Auftraggebers. Weiters findet §1168 ABGB Anwendung; bei berechtigtem Rücktritt des Auftraggebers sind von diesem die von unserem Büro erbrachten Leistungen zu honorieren.

6.) Honorar, Leistungsabrechnungen

a) Die Honorarkalkulation basiert auf den empfohlenen Richtsätzen aus Wissenschaft & Forschung und dem Fachverband der Ingenieurbüros unter der Annahme, daß die zu erbringende Tätigkeit von qualifizierten Fachkräften und geschulten Mitarbeitern der einzelnen Fachbereiche durchgeführt wird.
b) Der Honorarsatz versteht sich als Pauschalpreis exkl. MwSt./ Personentag oder Partietag oder Feldtag soferne im Auftrag nicht anders geregelt.
c) Auf Basis des geschätzten Zeitaufwandes wird in Anlehnung an ähnlich gelagerter Projekte eine Abrechnung auf Basis der tatsächlich geleisteten oder dem Auftraggeber bereitgestellten Dienstleistungsumfanges für die von den Ing.Büros zu erbringende Leistung veranschlagt.
d) Eine Preisbindung für das laufende Kalenderjahr wird garantiert.
e) Die Honorarsätze unserer Ingenieurbüros und deren Leistungen sind Fixsätze.
f) Preisreduktionen oder –nachlässe können nur in einem projektbezogenen Auftragsumfang und ohne präjudizierendes Folgerecht gewährt werden.
g) Zahlungsziel 14. Tage nach Rechnungslegung netto ohne Abzüge.

7.) Nebenkosten
a) Kosten für Bildlabor, Institutsleistungen, EDV-Einsatz, Kopien, Kommunikation etc. sind im oben genannten Honorar enthalten. Arbeitspapiere, Berichte, Protokolle, etc. werden sofern gewünscht in 3 Parien oder in einer reproduzierbaren elektronischen Datei ausgefertigt. Ggf. gewünschte darüber hinausgehende Exemplare oder Präsentationsaufwände werden nach Aufwand abgerechnet.
b) Gegebenenfalls behördliche Abgaben und Zusatzkosten werden, soweit diese nicht schon in der Gesamtberechnung enthalten sind und nur nach Rücksprache mit dem Auftraggeber oder respektive nach dessen Freigabe gesondert in Rechnung gestellt.
c) Sind Beschaffungen von Luftbildern zur Interpretation oder Archivstudien notwendig, werden diese Kosten mit dem AG gegengerechnet. Die Auswertung dieser erfolgt an unserem eigenen Institut.

8.) Zahlungsbedingungen
a) Abrechnung des tatsächlichen Aufwandes innerhalb des vereinbarten Kostendaches (Deckelung) zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und jeweils nach erbrachter Leistung und/oder der Übergabe der Gutachten, Befunde oder Ergebnisse.
b) Abrechnung efolgt bei längeren Projektlaufzeiten jeweils zum Monatsende mit Ausweis der Monatsleistungen.
c) Der Honorarnotenabschluß wird dem Auftraggeber jedoch spätestens zum Zeitpunkt der Endabnahme des Gewerkes des durch das Ingenieurbüro MMConsulting vorgelegt.
d) Abrechnungen für Fahrt+Transportspesen, gemäß vorher genanntem Pauschalbetrag und/oder Taggelder für Feldarbeit vor Ort (fallen nicht im Einzugsgebiet des Büros Wien (Stipendiatsverwaltung) und dem Unternehmenssitz Osttirol/Ktn. an) an und werden im Nachhinein zuzügl. MwSt. abgerechnet.
e) Sollten aus nicht vorhersehbaren Gründen, Einflussnahme Dritter, Bauverzögerungen welche nicht auf Seiten MMC als Verursacher liegen, Naturgewalten oder es zu unerwarteten Baufortschritten kommen und dadurch eine Kostenveränderung zu erwarten sein, wird diese mit dem Auftraggeber abgestimmt. Dies kann sowohl Kostenminderungfaktoren wie auch eine Erhöhung der Manntage/Personentage betreffen.
f) Die Rechnungen/Honorarnoten sind netto und innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsausstellung zur Zahlung fällig.
g) Bei Zahlungsverzögerungen fallen Mahnspesen jeweils zu EUR 95,- zuzüglich Verzugszinsen in Höhe von 9,2 % per Anno über dem Basiszinssatz der EZB an.
h) Bei Zahlungsverzug erfolgt eine erste telefonische Zahlungserinnerung, Danach eine schriftliche Zahlungserinnerung, welche rechtsfreundlich als 2te Mahnungen zu sehen ist. Erfolgt nach angemessener Zeit keine Saldierung der offenen Forderung wird mit Übermittlung der dritten Zahlungserinnerung an den Kunden eine automatisch generierte KSV Meldung abgesetzt.
i) Alle Leistungsaufwände und Leistungsanforderungen werden dem Kunden offengelegt und mit ihm besprochen. Daher fallen in der Beauftragung keine weiteren Nebenkosten an.

9.) Rechtliche Hinweise

a) Die angegebenen Leistungscluster entsprechen den fachlichen Erfordernissen derartiger Projekte und basieren in deren Richtwerten auf Empfehlungen der Kammer für Ingenieurkonsulenten sowie von Sätzen in Wissenschaft & Forschung.
b) Weitergabe von Kostenreduktionen an den AG: Sollte im Projektverlauf eine Kostenreduktion durch Verfahrensvereinfachung oder Wegfall von Aufwänden eintreten, werden diese in angemessener Form an den AG weitergegeben oder rückgerechnet.
c) Alle im Projektbezug zu besorgenden Luftbilder, Pläne, Altbefunde oder sonstige sekundär notwendigen Unterlagen werden nach Abschluss aller relevanten Arbeiten und wenn dieser sie anfordert in angemessener Form an den AG übergeben oder für ihn verwahrt. Die maximale Verwahrdauer in unseren Büros oder Institutsarchiven beträgt 10 Jahre ab Auftragsabschluss.
d) Unser Büro bietet die Tätigkeit der Baugrunderkundung mit Georisiko und/oder mit WKII. Relikte unter dem unabdingbaren Aspekt des Schutzes der Projektmitarbeiter, der Projektpartner und der Umfeldsicherung an. Sollten es die Umstände der Personensicherheit erfordern, werden kurzfristige Maßnahmen bis zum Eintreffen des EMD gesetzt.
e) Alle aus den Bau- und Bodenuntersuchungen gewonnenen Erkenntnisse werden im Hinblick auf direktes oder sekundäres Risiko hin betrachtet. Eine über den Auftragsumfang hinausgehende Risikobetrachtung einer Risikolandschaft muss gesondert beauftragt werden.
f) Die MMC Büros übernehmen keine Aufträge oder nehmen nicht an Anbotsvergabe-verfahren mit, wenn diese im Wiederspruch zu den Dienstrechtsverhältnissen der MMC Partner oder seiner Gesellschafter stehen und als Unvereinbarkeitsregelung in Auslegung gebracht werden könnte.

10.) Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle Büroleistungen ist der Sitz von MMConsulting GmbH.

11.) Allgemeine Bestimmungen

a) Es wird vorausgesetzt, dass das Ing.Büro MMC (Ingenieurkonsulenten) als Projektführer von Ihnen die für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Unterlagen, Pläne und Nebeninformationen kostenlos und zeitgerecht zur Verfügung gestellt bekommt.
b) Der Auftraggeber überlässt unentgeltlich vor Projektbeginn und nach Beauftragung dem Ing. Büros MMC Bestandspläne, Einbaupläne, Vorgutachten oder das Verfahren betreffende Unterlagen und sachdienliche Informationen einschließlich eventueller Luftbilder, sofern diese nicht im Anbotseinholungsverfahren bereits zur Verfügung gestellt wurden.
c) Weiters gilt als vereinbart, dass nicht nur die Berichte, sondern auch deren Datenbasen, sofern diese nicht gegen rechtliche Bestimmung zuwiderhandeln, dem Auftraggeber auf Wunsch zugänglich gemacht werden.

12.) Geheimhaltung und Urheberrecht

a) Das Ingenieurbüro MMConsulting GmbH. verpflichtet sich, die erhaltenen Informationen sowie die Resultate der Beratung und Leistungserbringung, soweit sie sich spezifisch auf das Projekt beziehen, streng vertraulich zu behandeln, Mitarbeitern nur zugänglich zu machen, soweit diese an der Bearbeitung des Auftrages beteiligt sind und Dritten nur mit ausdrücklicher Zustimmung seitens der Auftraggeber.
b) Der oder die Auftraggeber nehmen zur Kenntnis, dass die vom Ingenieurbüro MMConsulting GmbH bzw. deren Projektmitarbeitern angewandten Methoden und Verfahren geistiges Eigentum von MMC und seinen Ingenieurkonsulenten sind und bleiben.

13.) Referenzliste

a) Der oder die Auftraggeber erklären sich einverstanden, dass das TB/Ingenieurbüro MMConsulting GmbH. in seiner Referenzliste eine entsprechende Eintragung über Art und Umfang des Auftrages machen kann oder als Vergleich zu neuen Projekten auszugsweise wiedergibt.

14.) Recht

a) Mit der Annahme des Angebotes wird ein Werkvertrag nach den Bestimmungen des ABGB begründet. Im Falle einer vorzeitigen Auflösung des Vertrages richten sich die wechselseitigen Ansprüche der Vertragspartner nach den Werkvertragsregeln des ABGB.
b) Unbeschadet der gesetzlichen Vorschrift kann jeder Vertragspartner vor Vertragserfüllung ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten, wenn
c) der andere Vertragspartner trotz schriftlicher Mahnung gegen wesentliche Bestimmungen des Vertrages verstößt oder eine Einstellung des Projektes für eine Dauer von mehr als drei Monaten erfolgt.
d) Etwaige Streitigkeiten aus dem Werkvertrag werden die Vertragspartner in erster Linie gütlich zu regeln versuchen. Ist eine gütliche Regelung nicht möglich, so sind alle aus dem Vertrag erwachsenden Streitigkeiten vom Schiedsgericht der Kammer der gewerblichen Wirtschaft, gemäß deren Schieds- und Vergleichsordnung endgültig entscheiden zu lassen.

15.) Geheimhaltung

a) Von MMConsulting GmbH.ist zur Geheimhaltung aller vom Auftraggeber erteilten Informationen verpflichtet.

b) Von MMConsulting GmbH.ist auch zur Geheimhaltung seiner Planungstätigkeit verpflichtet, wenn und solange der Auftraggeber an dieser Geheimhaltung ein berechtigtes Interesse hat. Nach Durchführung des Auftrages ist von MMConsulting GmbH.berechtigt, das vertragsgegenständliche Werk gänzlich oder teilweise zu Werbezwecken zu veröffentlichen, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist.

16.) Schutz der Pläne, Methodologien und Technologieforschungen

a) MMConsulting GmbH. behält sich alle Rechte und Nutzungen an den von ihm erstellten Unterlagen (insbesondere Pläne, Prospekte, technische Unterlagen oder Methodologien) vor.

b) Jede Nutzung (insbesondere Bearbeitung, Ausführung, Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Vorführung, Zurverfügungstellung) der Unterlagen oder Teilen davon ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Ingenieurbüros zulässig. Sämtliche Unterlagen dürfen daher nur für die bei Auftragserteilung oder durch eine nachfolgende Vereinbarung ausdrücklich festgelegten Zwecke verwendet werden.

c) MMConsulting GmbH. ist berechtigt, der Auftraggeber verpflichtet, bei Veröffentlichungen und Bekanntmachungen über das Projekt den Namen (Firma, Geschäftsbezeichnung) des Ingenieurbüros anzugeben.

d) Im Falle des Zuwiderhandelns gegen diese Bestimmungen zum Schutz der Unterlagen hat MMConsulting GmbH. Anspruch auf eine Pönale in Höhe des doppelten angemessenen Entgelts der unautorisierten Nutzung, wobei die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadenersatzanspruches vorbehalten bleibt. Diese Pönale unterliegt nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht. Die Beweislast, dass der Auftraggeber nicht die Unterlagen des Ingenieurbüros genutzt hat, obliegt dem Auftraggeber.

17.) Rechtswahl, Gerichtsstand

a) Für Verträge zwischen Auftraggeber und Ingenieurbüro kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung.

b) Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz von MMConsulting GmbH vereinbart.

Stand 1.1.2017

Rechtsgültige Schlussfeststellung

Herr Mag. Dr. Manfred Macek vertritt aufgrund seiner beruflichen Qualifikationen und in seiner Funktion als CEO die Ing. Büros von MMConsulting in allen Angelegenheiten, welche aus ihrer Tätigkeiten auf dem freien Markt entstehen.

Alle Angebote werden mit gebührender Sorgfalt durch Fachleute der einzelnen  Bereiche durchgeführt. Es ist daher zulässig, wenn innerhalb der Partnerschaft ein gemeinsames Angebot gelegt wird.

Das Recht auf Nutzung des Institutes und seiner Einrichtungen für unterstützende Klärungen von Fachfragen in Verbindung mit Bau- und Bodenrisikostudien obliegt dem CEO des Ing.Büros MMC Dr. Mag. Macek in seiner Funktion als Institutsleiter.

 

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